MDCG veröffentlicht Dokumente für die Beantragung/ Meldung sowie wesentliche Änderungen von Leistungsstudien im Rahmen der IVDR

Der Sponsor einer Leistungsstudie muss bei dem/den Mitgliedstaat(en), in dem/denen eine Leistungsstudie durchgeführt werden soll, einen Antrag/eine Meldung einreichen, dem/der die in Anhang XIV Kapitel I der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) genannten Unterlagen beigefügt sind. Der Antrag/die Meldung muss über das in Artikel 69 der IVDR genannte elektronische System eingereicht werden.

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