Medizinprodukte – aktuelle Nachrichten

UK MDR: MHRA hat neue Akzeptanzfristen für IVDs und Medizinprodukte mit CE-Kennzeichnung veröffentlicht

27. Juni 2023

Die britische Arzneimittelbehörde (MHRA) hat eine neue Gesetzgebung zur Verlängerung der bestehenden Übergangsfristen fürs Inverkehrbringen von Medizinprodukten mit CE-Kennzeichnung  eingeführt. Die ursprünglich vorgesehene Übergangsfrist sollte am 30. Juni 2023 enden. Mit Hilfe der neuen Maßnahmen versucht die Regierung den Druck auf die Industrie zu mindern und den Übergang zu neuen Rahmenbedingungen zu erleichtern. Die neuen Fristen gelten für:

Medizinprodukte gemäß Frist
Allgemeine Medizinprodukte
EU MDD or EU AIMDD mit einer gültigen Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Bis zum Ablauf des Zertifikats oder bis zum 30.06.2028, je nachdem, was zuerst eintritt
Allgemeine Medizinprodukte, inkl. Sonderanfertigungen
EU MDR
Bis zum Ablauf des Zertifikats oder bis zum 30.06.2030, je nachdem, was zuerst eintritt
In Vitro Diagnostika (IVDs)
EU IVDD
Bis zum Ablauf des Zertifikats oder bis zum 30.06.2030, je nachdem, was zuerst eintritt
IVDs
EU IVDR
Bis zum Ablauf des Zertifikats oder bis zum 30.06.2030, je nachdem, was zuerst eintritt

Die Verlängerungsfristen gelten auch für selbst deklarierte Medizinprodukte der Klasse I mit CE-Kennzeichnung wie folgt:

  • MDR-konforme eigene Medizinprodukte – bis zum 30.06.2030;
  • MDD-konforme Medizinprodukte, inkl. nicht klassifizierter Medizinprodukte und wiederverwendbarer chirurgischer Instrumente, die vor 26.05.2021 zertifiziert worden sind und gemäß EU MDR einer Bewertung durch die benannte Stelle unterliegen – bis zum 30.06.2028;
  • sterile Medizinprodukte bzw. Medizinprodukte mit Messfunktion der Klasse I mit einer gültigen Konformitätserklärung – bis zum 30.06.2028.

Laut der neunen Gesetzgebung dürfen die folgenden Medizinprodukte in Großbritannien nach dem 30.06.2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden:  

  • EU MDD- / AIMDD-konforme Sonderanfertigungen
  • Medizinprodukte der Klasse I und allgemeine IVDs, die gemäß den Richtlinien keine benannte Stelle für die Durchführung der Konformitätsprüfung unter EU MDD oder EU IVDD benötigten.

Weitere Einzelheiten zur Fristverlängerung erfahren Sie unter den folgenden englischsprachigen Links:

Außerdem hat die Regierung des Vereinigten Königsreichs angekündigt, weitere Maßnahmen zur Verstärkung der Überwachungsvorschriften nach dem Inverkehrbringen der Medizinprodukte im Laufe des Jahres 2023 auf dem Weg zu bringen.

Abonnieren Sie unsere Medizinprodukte-News

Bleiben Sie auf dem Laufenden zu regulatorischen Themen rund um die Zulassung und Vermarktung von Medizinprodukten

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner