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Neue Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle

27. Januar 2025

Die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026.

Diese Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und führt strengere, auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Verpflichtungen ein. Sie gilt für alle Verpackungen, unabhängig vom verwendeten Material, und für alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob sie aus Industrie, Handel, Büros, Dienstleistungen oder Haushalten stammen.

Ziel der Verordnung ist es, den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen zu regeln, um deren Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und die menschliche Gesundheit zu schützen. Dazu gehören Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen, zur Förderung von Wiederverwendung und Recycling sowie zur Verringerung des Einsatzes von Primärrohstoffen. Darüber hinaus werden Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen festgelegt, um deren Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit zu verbessern.

Ein zentrales Element der Verordnung ist die Einführung harmonisierter Vorschriften für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen, einschließlich Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Kennzeichnung, um deren Inverkehrbringen zu ermöglichen. Zudem werden Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung, die Vermeidung von Verpackungsabfällen, die Wiederverwendung von Verpackungen sowie die Sammlung und Behandlung, einschließlich des Recyclings, von Verpackungsabfällen festgelegt.

Die Verordnung sieht auch die Festlegung von Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen vor. So sollen beispielsweise bis 2030 bestimmte Quoten für die Wiederverwendung von Verpackungen erreicht werden. Zudem werden Anforderungen an den Mindestgehalt an recyceltem Kunststoff in bestimmten Verpackungen festgelegt.

Durch die Einführung dieser harmonisierten Vorschriften soll die Verordnung dazu beitragen, den Binnenmarkt für Verpackungen und verpackte Produkte effizienter zu gestalten und gleichzeitig die negativen Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu reduzieren. Sie leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und zur Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2050.

Die Verordnung (EU) 2025/40 hat unter anderem auch Auswirkungen auf Medizinprodukte, da Verpackungen von Medizinprodukten strenger reguliert werden. Hersteller müssen sicherstellen, dass die Verpackungen dieser Produkte nicht nur den hygienischen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen, sondern auch die neuen Vorgaben zur Umweltverträglichkeit erfüllen. Dazu gehören Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, den Einsatz recycelter Materialien sowie die Minimierung von Verpackungsabfällen. Medizinproduktehersteller müssen zudem harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften einhalten, um die Rückverfolgbarkeit und ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten, was zusätzliche Herausforderungen für die Branche mit sich bringt.

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