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Neue Verordnung (EU) 2024/1689 zur Harmonisierung der Vorschriften für künstliche Intelligenz

15. Juli 2024

Eine neue Verordnung (EU) 2024/1689 wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ihr Ziel ist die Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens, insbesondere für die Entwicklung, den Marktzugang und die Endnutzung von künstlichen Intelligenz (KI) Systemen in der Europäischen Union. Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 werden daher nicht nur Vorschriften harmonisiert, sondern auch die Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie die Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über künstliche Intelligenz) geändert.

Hauptziel ist es, das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern und die Einführung von KI zu fördern, wobei die Werte der Union berücksichtigt werden und der Schwerpunkt auf menschenzentrierten, vertrauenswürdigen Systemen liegt, die Gesundheit und Sicherheit gewährleisten und Grundrechte beschützen sollen. Diese Rechte beziehen sich auf Demokratie, dem Recht auf Umweltschutz und dem Schutz vor den schädlichen Auswirkungen der KI bei gleichzeitiger Förderung der Innovation. Die Grundrechte sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (die „Charta“) niedergelegt.

Im Einzelnen sieht die Verordnung (EU) 2024/1689 Folgendes vor:

  • Harmonisierung von Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Endnutzung von KI in der EU;
  • Verbot bestimmter Praktiken der künstlichen Intelligenz;
  • Festlegung der Anforderungen für risikoreiche KI und entsprechende Verpflichtungen für die Betreiber;
  • Harmonisierung der Transparenzvorschriften für bestimmte KI-Systeme;
  • Harmonisierung der Regeln für die Marktfreigabe von KI-Modellen für allgemeine Zwecke;
  • Festlegung der Regeln für die Überwachung, Steuerung und Durchsetzung nach dem Inverkehrbringen fest;
  • Festlegung der Maßnahmen für die Innovationsförderung mit Schwerpunkt auf KMU, einschließlich Start-ups.

Die Verordnung gilt für Anbieter, Nutzer, Lieferanten, Importeure und Händler von KI-Systemen gemäß der Definition in Artikel 2 der (EU) 2024/1689. Diese Verordnung soll ab dem 2. August 2026 gelten. In Anbetracht des unannehmbaren Risikos, das von KI ausgehen kann, sollten die Verbote und die allgemeine Bestimmung jedoch ab dem 2. Februar 2025 gelten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Harmonisierung wichtig ist, um die große Vielfalt der künstlichen Intelligenz zu unterstützen und den freien Verkehr, die Innovation, die Entwicklung und die Einführung in verschiedene Mitgliedstaaten zu fördern, ohne durch abweichende nationale Vorschriften behindert zu werden.

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