Neue Förderrichtlinie des BMBF für „klinische Validierung innovativer medizintechnischer Lösungen“
28. August 2024
Förderung unterstützt KMUs bei der Entwicklung und Markteinführung von Medizinprodukten
Am 29. Juli 2024 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinie richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und soll dazu beitragen, die Patientenversorgung zu optimieren und innovative Medizinprodukte, die aktuelle und relevante Marktlücken schließen, trotz wirtschaftlicher Risiken schneller auf den Markt zu bringen. Diese sollen damit Kompetenzen entwickeln, die neuen regulatorischen Voraussetzungen, insbesondere klinische Prüfungen / Leistungsstudien gemäß Artikel 62 ff. EU MDR / Artikel 57 ff. EU IVDR, zu implementieren.
Die Förderung ist in zwei Module aufgegliedert – eine Konzeptions- und Planungsphase und eine Umsetzungsphase. Der Schwerpunkt liegt auf der klinischen Prüfung in Kombination mit Innovationsberatungsdiensten, innovationsunterstützenden Diensten, IP Dienstleistungen, präklinischen Studien und der Einführung eines QMS nach ISO 13485.
Innovationsberatungsdienste umfassen z. B. Wissenstransfer im Hinblick auf die Erstellung klinischer Bewertungen oder die Anwendung von Normen und Vorschriften im Zusammenhang mit Qualitätsmanagementsystemen und der Erstellung der technischen Dokumentation zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsamforderungen (GSPRs).
Zu innovationsunterstützenden Dienstleistungen zählen u.a. Tests zur Biokompatibilität, Datenbank- und Literaturrecherchen, Recherchen nach Normen und Vorschriften sowie Zertifizierungen des Qualitätsmanagementsystems.
Diese Sonderförderungen werden gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 651/2014 gewährt und wären danach bis zu 100 % förderfähig.
Anträge auf Fördermittel sind zusammen mit einer Projektskizze online einzureichen.
Um von den Förderungen profitieren zu können, sollen interessierte Unternehmen zeitnah handeln.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Experten der SCC gerne unterstützend zur Verfügung.