Medizinprodukte – aktuelle Nachrichten

Die EU-Kommission hat die Definition für Nanomaterialien überarbeitet

15.6.2022

Die EU-Kommission hat die Definition für Nanomaterialien aktualisiert, die ursprünglich im Jahr 2011 in der Empfehlung 2011/696/EU publiziert worden war. Die überarbeitete Definition ist genauer und umfasst auch Partikel mit länglicher Form wie z.B. Stab, Faser oder Röhre, unabhängig von ihrer chemischen Zusammensetzung, sowie Partikel mit plättchenartiger Form. Außerdem wurde ein Hinweis hinzugefügt, nach dem Materialien mit einer auf das Volumen bezogenen spezifischen Oberfläche von < 6 m²/cm³ nicht als Nanomaterialien gelten. In der Definition für Partikel wurden Einzelmoleküle ausgeschlossen.

Die neue Definition wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt für eine Vielzahl von EU-Verordnungen, beispielsweise für Chemikalien und Medizinprodukte. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Alexander Theis.

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